Ablauf der Behandlung
Vor Beginn einer Therapie werden bis zu fünf probatorische Sitzungen durchgeführt in denen folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Probleme und Beschwerden gibt es und wer leidet darunter?
- Liegt eine krankheitswertige Störung nach ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheitsorganisation)Diagnosekriterien vor?
- Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und kann durch Sie eine Verbesserung oder Stabilisierung der Beschwerden erreicht werden?
- Verstehen sich Kind, Jugendliche, deren Bezugspersonen und die Therapeutin, um eine Therapie wirkungsvoll durchzuführen?
- Kann ausreichend Zeit aufgebracht werden, um die zunächst wöchentlichen Termine wahrzunehmen und besteht Motivation bei allen Beteiligten (Kind, Jugendliche, Familie, Schule, Jugendhilfeeinrichtung)?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten benötigen Sie neben der Psychotherapie oder wenn keine psychotherapeutische Behandlung zu Stande kommt?
Dazu wird eine Ausführliche biografische Anamnese, die bisherige Lebensgeschichte erhoben. Standardisierte Fragebögen zur unterstützenden Erfassung der Symptome werden ausgefüllt und besprochen. Bei Bedarf wird im Unterricht oder in der Kita hospitiert und ein Austausch mit Lehrern und Erziehern angestrebt.
Gemeinsam werden Wünsche und Ziele formuliert, die mit Hilfe der Behandlung erreicht werden sollen. Die Therapeutin erläutert ausführlich und verständlich die gestellte Diagnose und den Ablauf der Behandlung. Grundlage dazu sind neben der fachlichen Einschätzung, die individuelle Sichtweise der Beteiligten auf die Symptome oder das Problem, deren Ressourcen und Lösungsstrategien.
In der Regel findet ein Austausch mit anderen beteiligten Helfersystemen statt (Familienhilfe, Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter, Logo- und Ergotherapeuten, Frühförderstellen, Kinderärzte, Kinderpsychiater und Kinder- und Jugendpsychiatrische Krankenhäuser). Bei Bedarf werden diese in die Behandlung einbezogen.
Eine Therapie wird über die Therapeutin bei den Krankenkassen beantragt:
- Eine Kurzzeittherapie mit 12 Stunden für das Kind/Jugendlichen und 3 Stunden für die Bezugspersonen. Diese kann nochmals auf 12 plus 3 Stunden verlängert werden.
- Eine Langzeittherapie mit 45 Stunden plus 11 Stunden.
Eine Therapiestunde ist 50 Minuten lang. Doppelstunden sind möglich.
Zum Anfang der Behandlung werden wöchentliche Termine empfohlen, die dann je nach Bedarf auch in größeren Abständen (bis zu einem halben Jahr) stattfinden können.
Bei Abbruch einer Therapie sollte ein letztes Abschlussgespräch stattfinden.