Schweigepflicht

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin habe ich Schweigepflicht, d.h. niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen bzw. der volljährige Jugendliche selbst entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht und wünscht die Kontaktaufnahme von mir zu einem Dritten, z.B. Lehrer oder Hausarzt.

Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeutin entbunden bin.